Meeresangeln

Norwegen
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Mittelnorwegen
Vega bis Trondheim

Die Inseln
Hitra, Froya, Smola

Hitra bis Stavanger
Süd- und Westnorwegen

Dänemark
Langeland
Nordmannen Angelreisen AGB

 

 Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 1. Abschluss des Reisevertrages:    Der Buchungsvertrag ist schriftlich oder per Email abzuschließen. Sämtliche Sonderwünsche, Abreden oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Bei Vertragsabschluss händigen wir dem Buchenden die vollständige Buchungsbestätigung aus. Die Verpflichtung entfällt, wenn es sich um eine kurzfristige Buchung bei weniger als 14 Werktagen vor Reiseantritt oder um eine Tagesfahrt handelt. An die Buchungsanmeldung ist der Buchende zwei Wochen gebunden. Innerhalb dieser Frist erhält der Buchende seine Buchungsbestätigung. Buchungen bis zwei Wochen vor Reiseantritt führen durch die sofortige Bestätigung zum Buchungsabschluss. Telefonisch nehmen wir nur verbindliche Reservierungen bei unseren Tagesfahrten entgegen.  

2. Bezahlung:    Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung von 25% des Reisepreises, höchstens jedoch €260,00 pro Person, innerhalb von 14 Tagen fällig. Der Restbetrag ist bis 10 Wochen vor Reiseantritt zu bezahlen. Buchungsabschlüsse innerhalb 10 Wochen vor Reiseantritt verpflichten den Buchenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Buchungspreises. Sondertarife bei den Fähren müssen in vollem Umfang innerhalb 3 Tagen nach Erhalt der Rechnung bezahlt werden. Nach Eingang der Zahlung, in der Regel aber bis spätestens 14 Tage vor Reisebeginn, erhält der Kunde die gesamten Reiseunterlagen incl. Sicherungsschein. Der Rechnungsbetrag wird in Euro angegeben und richtet sich nach dem aktuellen Wechselkurs der ausländischen Währung. Eine angemessene Kaution für Endreinigung oder Wertgegenstände wie z.B. Boote, Motoren usw., darf vor Ort verlangt werden.  

3. Leistungen:    Vereinbarte Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen in der Reisebestätigung.    Nebenabreden, gesonderte Vereinbarungen, vereinbarte Sonderwünsche des Buchenden sind in die Buchungsbestätigung aufzunehmen. Änderungen und Abweichungen einzelner Buchungsleistungen, die nach Buchungsabschluss notwendig werden, die vom Buchungsträger nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und die Gesamtbuchung nicht beeinträchtigen. Eine zulässige Änderung einer Buchung hat der Buchungsträger unverzüglich dem Buchenden zu begründen. Im Fall einer wesentlichen Änderung kann der Buchende kostenfrei zurücktreten.  

4. Preisänderungen:    Wir können bis 21 Tage vor Reiseantritt Preiserhöhungen bis zu 5% des Gesamtbuchungspreises    in Rechnung stellen, wenn sich nach Buchungsabschluss nachweisbar und unvorhergesehen die Preise der Anlageneigentümer, die Beförderungskosten, die Abgaben für Leistungen wie Hafen-, Flughafen-, oder Einreisegebühren erhöht haben oder erhebliche Wechselkursänderungen eingetreten sind. Eine Preisänderung kann nur bis zum 21 Tag vor Reiseantritt in Rechnung gestellt werden. Eine zulässige Preisänderung hat der Buchungsträger unverzüglich dem    Buchenden zu begründen. Bei Preisänderungen über 5% des Gesamtbuchungspreises kann der Buchende kostenfrei zurücktreten.  

5. Rücktritt des Buchenden:    Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder die Reise nicht an, kann der Reiseveranstalter    Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Die Höhe unseres Ersatzanspruches wir wie folgt berechnet: Bis 30 Tage vor Reiseantritt 25% des Buchungspreises. 29 -15 Tage vor Reiseantritt 50% des Buchungspreises. 14 - Tag des Reiseantritts 100% des Buchungspreises. Sondertarife bei den Fährüberfahrten sind in vollem Umfang zu erstatten. Tritt ein oder mehrere Teilnehmer einer Reisegruppe von der Reise zurück, so sind die anteiligen Kosten der Teilnehmer von den verbleibenden Teilnehmern zu zahlen. Maßgeblich für den Rücktritt ist laut der Fristen der Zugang der Rücktrittserklärung bei Nordmannen in Lohne. Der Rücktritt hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten Versicherung, welche bis 30 Tage vor Abreise gebucht werden kann.  

6. Umbuchungen:    Umbuchungen, die ohne große Aufwendung realisierbar sind und mindestens 60 Tage vor Antritt der Reise bei uns eingehen, haben folgende Kosten pro Buchung zur Folge: Erste Buchung kostenfrei, für jede weiter Umbuchung € 30,00.  

7. Ersatzreisende    Der Buchende kann sich bis 14 Tage vor Reiseantritt durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den besonderen Buchungserfordernissen genügt und seiner Buchung nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Der Buchende und der Dritte haften dem Buchungsträger als Gesamtschuldner für den Buchungspreis und für die durch die Buchung entstehenden Mehrkosten in vollem Umfang. Bei Umbuchungen werden die Mehrkosten wie in Punkt 6. berechnet  

8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen:    Muss ein Reisender seine Reise aufgrund von Krankheit oder sonstigen Umständen vorzeitig abbrechen, so sind entstehende Kosten nicht vom Buchungsträger zu übernehmen. 

9. Störung durch den Buchenden:    Der Buchungsträger kann den Buchungsvertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz mündlicher Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für den Ablauf der Reise in keinster Weise mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Buchende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Eine Erstattung des Buchungspreises entfällt hierbei. Dies gilt auch bei evtl. ausgesprochenem Einreiseverbot. Der fristlos Gekündigte hat unverzüglich die Gruppe zu verlassen und ist für seine Heimreise selbst verantwortlich. Schadenersatzansprüche bleiben im übrigen unberührt.

10. Mindestteilnehmerzahl:    Ist in der Leistungsbeschreibung auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen, so kann der    Buchungsträger erklären, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde und somit die Leistung nicht durchgeführt wird. Bereits gezahlte Buchungspreise werden umgehend rückerstattet. Der Buchungsträger setzt den Buchenden unverzüglich in Kenntnis.

11. Kündigung infolge höherer Gewalt:    Erschwerung, Beeinträchtigung oder Gefährdung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände berechtigen beide Teile allein nach Maßgabe dieser Vorschriften zur Kündigung. Als nicht    vorhersehbare Umstände gelten: Krieg, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (Entzug der Landesrechte, Grenzschließungen), Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften oder gleichgewichtige Fälle. Im Falle der Kündigung durch den Buchenden kann der Buchungsträger für erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen eine nach §471 BGB zu bemessende Entschädigung verlangen. Im Falle der Kündigung durch den Buchungsträger ist die Rückbeförderung der Buchenden sicherzustellen, falls der Buchungsvertrag die Rückbeförderung vorsieht. In jedem Fall hat er die Durchführung der zur Vertragsaufhebung erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Die Mehrkosten einer vorzeitigen Rückbeförderung tragen beide Parteien zur Hälfte, die übrigen Kosten trägt der Buchende.

12. Haftung des Reiseveranstalters:    Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewünschten Reisevorbereitungen, die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger und die Richtigkeit der Beschreibung aller in der Buchungsbestätigung angegebenen Reiseleistungen, sofern der Reiseveranstalter nicht gemäß Punkt 3 vor Vertragsabschluss eine Änderung der Angaben erklärt hat. Irrtümer und Druckfehler behält sich der Reiseveranstalter vor. Insbesondere bei Reiseleistungen im Zusammenhang mit der Vermietung von Wasserfahrzeugen haftet der Reiseveranstalter ausschließlich dafür, dass das gebuchte Boot dem Reisenden zur Verfügung steht. Für die zugesicherte Qualität ist der Leistungsträger verantwortlich. Unabhängig davon gilt in jedem Fall: Die Benutzung von Wasserfahrzeugen erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder Reiseteilnehmer hat vor Fahrtantritt den ordnungsgemäßen und sicheren Zustand der Boote sicherzustellen. Der Bootsführer ist dazu verpflichtet, sich über alle geltenden Bestimmungen für das Revier bei den geeigneten Stellen zu informieren und diese genau zu befolgen und sich umsichtig und vorsichtig zu verhalten. Dieses betrifft insbesondere den Alkoholgenuss, Schwimmwestenpflicht und sonstige Regeln. Ferner ist unbedingt ein genauer Wetterbericht vor Fahrtantritt einzuholen und das Ziel und die Dauer der Ausfahrt den Betreuern vor Ort mitzuteilen.    Wird im Rahmen einer Reise zu dieser eine Beförderung erbracht und dem Reisenden hiefür ein    entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so vermittelt der Reiseveranstalter innerhalb einer Pauschalreise Fremdleistungen. Eine etwaige Haftung hierfür regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, die dem Reisenden auf Wunsch zugänglich zu machen sind. Der Reiseveranstalter übernimmt keine Haftung für die Menge und Qualität gefangener Fische, für wetterbedingte Beeinträchtigungen sowie für die eventuelle Änderung örtlicher Bestimmungen und Regeln, die den Fischfang betreffen, z.B. Fangbeschränkungen, Schonzeiten oder Mindestmaße.

13. Gewährleistung und Abhilfe:    Sind Buchungsleistungen nicht vertragsgemäß, so kann der Buchende vor Ort beim Leistungsträger Abhilfe verlangen. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Buchungsmangels. Wird der Buchungsmangel nicht beseitigt, ist in jedem Fall der Buchungsträger zu informieren. Nach Beendigung der Reise ist in jedem Fall der Buchungsträger zu informieren. Ansprüche können nur gegen den Anlageneigentümer geltend gemacht werden. Bei Gruppenreisen mit einer Beförderung ist die Begleitperson zu informieren. Sollte keine Abhilfe geschaffen werden können, so kann der Buchende eine Entschädigung von 10% des Gesamtbuchungspreises verlangen. Dies gilt nicht, sofern die mangelnde Leistung einen ordnungsgemäßen Ablauf der Gruppenreise nicht beeinträchtigt.

14. Haftungsbeschränkungen:    Die Haftungsbeschränkung gilt nur bei Gruppenreisen. Die Haftung des Buchungsträgers für Schäden, die nicht körperlich sind, ist auf das doppelte des Buchungspreises beschränkt, soweit ein Schaden des Buchenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder wenn der Buchungsträger für einen dem Buchenden entstehenden Schaden, allein wegen eines Verschuldens einer Begleitperson verantwortlich ist. Gelten für eine Buchungsleistung internationale Übereinkommen oder auf diese beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich der Buchungsträger gegenüber dem Buchenden auf diese Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen. Für alle Schadenersatzansprüche des Buchenden gegen den Buchungsträger aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Buchungsträger bei Personenschäden bis € 7500,00 je Buchenden und Reise. Die Haftungsbeschränkung für Sachschäden beträgt € 4000,00 je Buchenden und Reise. Liegt der Buchungspreis über € 1333,33 ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Buchungspreises beschränkt. Dem Buchenden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall-, Reisekranken- oder Reisegepäckversicherung empfohlen.

15. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung:    Ansprüche wegen mangelnder Buchungsleistung, nachträglicher Unmöglichkeit und wegen Verletzung von Nebenpflichten hat der Buchende innerhalb eines Monats nach Beendigung der Reise gegenüber dem Buchungsträger geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Buchende eine genannte Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte. Ansprüche des Buchenden wegen mangelnder Buchungsleistung, nachträglicher Unmöglichkeit und der Verletzung von Nebenpflichten verjähren in sechs Monaten nach vertraglich vorgesehenem Reiseende. Macht der Buchende nach vertraglich vorgesehenem Reiseende Ansprüche innerhalb eines Monats geltend, so ist die Verjährung solange gehemmt, bis der Buchungsträger die Ansprüche schriftlich zurückweist.

16. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten:    Der Buchungsträger weist auf Pass-, Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten in dem von ihm herausgegebenen und dem Buchenden zur Verfügung gestellten Prospekt oder der Internetseite des Buchungsträgers, einschließlich zwischenzeitlicher Änderungen insbesondere vor Vertragsabschluss und vor Reisebeginn hin, die für das jeweilige Land für deutsche Staatsbürger ohne Besonderheiten wie Doppelstaatsbürgerschaft etc. gelten. Staatsbürger anderer Länder informieren sich bitte bei der zuständigen Botschaft über die jeweiligen Einreisebestimmungen. Der Buchende hat in jedem Fall alle Voraussetzungen für die Reise zu schaffen, sofern sich nicht der Buchungsträger ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Bescheinigungen etc. verpflichtet hat. Entstehen z.B. infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen für die Buchung Schwierigkeiten, die auf das Verhalten des Buchenden zurückzuführen sind, so kann der Buchende nicht kostenfrei zurücktreten oder einzelne Buchungsleistungen folgenlos in Anspruch nehmen. Insofern gelten die Punkte 5 und 8 infolge von Gründen, die der Buchende zu vertreten hat entsprechend.

17. Mitwirkungspflicht des Reisenden:    Der Buchende ist verpflichtet, die ihm zuzumutenden Schritte selbst zu unternehmen, um eventuelle Schäden gering zu halten.

18. Gepäckbeförderung:    Alle Gepäckgegenstände, die der Buchende während einer Gruppenreise benötigt, werden kostenfrei befördert. Sperriges- scharfkantiges Gepäck muss in geeigneten Behältnissen untergebracht sein. Für durch unsachgemäße Verpackung zu Schaden gekommenes Gepäck haftet der Buchende selbst. Sämtliche Gepäckstücke müssen ausreichend gekennzeichnet sein. Tiere können nicht befördert  werden.

19. Gerichtsstand:    Der Gerichtsstand ist 49377 Vechta, Germany.

20. Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen:    Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des Buchungsvertrages im übrigen.

21. Allgemeines:    Die Berichtigung von Irrtümern sowie Druck-, Schreib- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

 

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